Wettspielordnung

1. Verbindlichkeit der Verbandsordnung Gespielt wird nach den offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golfverbandes e.V. und den Platzregeln GC Gut Hainmühlen e.V. Wettspiele werden nach den Handicap-Regeln des DGV durchgeführt.
2. Nenngeld Das Nenngeld ist am Turniertag im Sekretariat zu entrichten. Absagen für gemeldete Turniere werden bis zum Meldeschluss angenommen. Bei Stornierung nach Meldeschluss verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung des vollen Nenngeldes.
3. Anmeldung Mit der Veröffentlichung der Ausschreibung ist das Wettspiel offen für Anmeldungen. Die Anmeldung erfolgt über die Homepage des Clubs oder PC Caddie. Parallel werden auch schriftliche Meldungen auf der Nennliste im Clubhaus oder per Telefon im Sekretariat entgegengenommen. Für Einladungs- und Sponsorenturniere kann ein gesondertes Meldesystem gelten, z.B. Meldung beim Sponsor oder schriftliche Anmeldung per Post.
4. Meldeschluss Den Meldeschluss entnehmen Sie bitte der jeweiligen Turnierausschreibung. Meldungen, die nach Meldeschluss eingehen, werden - falls möglich - angenommen. Teilnehmer, die nach Meldeschluss gemeldet haben und am Turnier teilnehmen, spielen außer Konkurrenz.
5. Mindestteilnehmerzahl Melden sich zum Wettspiel weniger als 15 Teilnehmer, kann das Turnier durch die Spielleitung abgesagt werden.
6. Handicap Relevanz Für Einladungs- und Sponsorenturniere gelten die Regelungen des Veranstalters.
7. Sonderpreise Ein Ball für die »Longest Drive« Wertung muss auf dem Fairway liegen. Ein Ball für die »Nearest to the Pin« Wertung muss auf dem Grün liegen.
8. Regelung einer registrierten Privatrunde
  • Eine registrierte Privatrunde führt zu einem handicaprelevanten Ergebnis.
  • Der Zähler eines Spielers, der ein handicaprelevantes Ergebnis einreicht, muss ein Handicap von mind. 36 haben.
  • Die Runde über 9 oder 18 Loch muss vorher im Sekretariat angemeldet und bezahlt werden.
  • Die Scorekarte ist unverzüglich nach der Runde im Sekretariat abzugeben.
9. Elektrocarts Die Nutzung eines Elektrocarts ist erlaubt. Turnierteilnehmer mit einer körperlichen Behinderung haben unter Vorlage eines Attests Vorrang bei der Zuteilung.
10. Aussetzen des Spiels wegen Gefahr Bei Blitzgefahr hat jeder Teilnehmer an Turnieren das Recht und auch die alleinige Verantwortung, das Turnier jederzeit zu unterbrechen, unabhängig von einer durch die Spielleitung angeordneten Unterbrechung. Das Signal für unverzügliche Unterbrechung des Spiels ist ein langer Signalton. Hat die Spielleitung das Spiel unterbrochen, so dürfen Spieler das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen oder tritt er nach angeordneter Wiederaufnahme nicht wieder an, so ist er disqualifiziert. Das Signal für die Wiederaufnahme des Spiels sind zwei Signaltöne.
11. Datenschutz Dem Turnierteilnehmer ist bekannt, dass sein Name, seine Vorgabe und seine Startzeit auf der Startliste passwortgeschützt im Internet veröffentlicht werden. Mit der Meldung zum Wettspiel willigt der Turnierteilnehmer auch in die Veröffentlichung seines Namens, seiner Vorgabe und seiner Wettspielergebnisse in einer Ergebnisliste im Internet ein. Während des Turnieres und insbesondere während der Siegerehrung werden Fotos geschossen, die auf dem Internetportal www.gut-hainmuehlen.de oder durch die Medienpartner veröffentlicht werden können. Mit der Turnierteilnahme erklären sie sich mit dieser Veröffentlichung einverstanden.
12. Änderungsvorbehalt Bis zum Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Ausschreibung zu ändern. Nach dem Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.